Allgemeine Geschäftsbedingungen
Klare Regeln für eine professionelle Zusammenarbeit – von Beratung und Analyse bis zu Implementierung, Support und dem Einsatz externer Systeme.
Maßgeblich für den konkreten Auftrag sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung oder eine sonstige individuelle Vereinbarung. Diese AGB ergänzen diese Vereinbarungen um die allgemeinen Rahmenbedingungen.

Geltungsbereich, Vertragsschluss und Leistungsumfang
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge über Beratungs-, Analyse-, Schulungs-, Implementierungs-, Automatisierungs-, Kundengewinnungs-, Support- und sonstige individuell vereinbarte Leistungen der KI Beratung Rachau, Inhaber Nicolas Rachau. Sie gelten gegenüber Unternehmern sowie – soweit ein Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird – unter Beachtung der hierfür zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Vertragsschluss
Allgemeine Darstellungen auf der Website, in Präsentationen oder Leistungsübersichten sind grundsätzlich unverbindliche Informationen. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines konkreten Angebots, eine Auftragsbestätigung oder eine andere eindeutige individuelle Vereinbarung zustande.
Konkreter Leistungsumfang
Art, Umfang, Vergütung, Laufzeit und gegebenenfalls Termine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder Leistungspaket. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
Eigenständige Leistungen
Einzelne Beratungs- oder Projektphasen können eigenständige Leistungen darstellen. Eine Analyse umfasst insbesondere nicht automatisch eine spätere Implementierung; eine Implementierung umfasst nicht automatisch dauerhafte Wartung, Weiterentwicklung oder Support, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Mitwirkung, Termine und Änderungen
Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen, Rückmeldungen und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Zugriffsberechtigungen verantwortlich, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt.
Verzögerungen
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung, nachträglicher Änderungswünsche, technischer Störungen oder Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs der KI Beratung Rachau können zu einer angemessenen Anpassung von Zeitplanung und Leistungsablauf führen.
Änderungswünsche
Wünsche außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden vor Umsetzung hinsichtlich Aufwand, Auswirkungen auf Termine und zusätzlicher Vergütung abgestimmt. Eine Erweiterung des Auftrags erfolgt erst nach entsprechender Vereinbarung.
Technologie mit klarer Verantwortungsabgrenzung
KI-basierte Ergebnisse
KI-Systeme können trotz sorgfältiger Auswahl und Konfiguration unvollständige, unzutreffende oder variierende Ergebnisse erzeugen. Soweit nach Art des Einsatzes erforderlich, sind Ergebnisse vor einer geschäftlich oder rechtlich relevanten Verwendung durch den Kunden zu prüfen. Die KI Beratung Rachau schuldet die vereinbarte fachgerechte Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, Umsatz, Gewinn, Leadumfang, Zeitgewinn oder sonstigen Geschäftserfolg, sofern eine solche Beschaffenheit nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Externe Systeme
Vereinbarte Lösungen können Dienste Dritter einbeziehen. Für deren Verfügbarkeit, Preise, Nutzungsbedingungen, Funktionsumfang, Schnittstellen oder zukünftige Fortführung kann die KI Beratung Rachau keine eigene Garantie übernehmen. Die Verantwortung für die eigene ordnungsgemäße Auswahl, Konfiguration und Integration im vereinbarten Leistungsumfang bleibt hiervon unberührt.
Spätere Änderungen
Wird eine ursprünglich vertragsgemäß funktionierende Lösung später durch Änderungen eines Drittanbieters, einer API, eines Tarifs, einer Schnittstelle oder sonstiger externer Rahmenbedingungen beeinträchtigt, ist eine hierdurch erforderliche Anpassung grundsätzlich eine neue Leistung, soweit nicht Wartung oder entsprechende Anpassungen ausdrücklich vereinbart sind.
Projektabschluss, Mängel und laufende Betreuung
Abschluss und Übergabe
Eine Leistung ist abgeschlossen, wenn die vereinbarte Beratung durchgeführt, das vereinbarte Ergebnis bereitgestellt oder – je nach Auftrag – die Lösung übergeben, der Zugang eingerichtet, eine vereinbarte Dokumentation bereitgestellt oder eine vereinbarte Einweisung durchgeführt wurde. Soweit für eine Werkleistung eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, gelten die hierfür maßgeblichen gesetzlichen und vereinbarten Regeln.
Mängel und Nacherfüllung
Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil nachträglich zusätzliche Funktionen gewünscht werden, sich externe Systeme verändern oder ein erwarteter wirtschaftlicher Erfolg nicht eintritt, sofern diese Eigenschaften nicht vereinbart waren.
Support, Wartung und Weiterentwicklung
Support, Wartung, fortlaufende Überwachung, Weiterentwicklung und spätere Anpassungen sind nur geschuldet, wenn sie Bestandteil des gebuchten Leistungspakets oder einer gesonderten Vereinbarung sind. Eine einmalige Projektleistung begründet keine unbegrenzte kostenlose Betreuung.
Preise, Rechnungen und Zahlungsverzug
Die Vergütung und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag. Soweit dort nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Für Verbraucher und Unternehmer gelten insbesondere die jeweils gesetzlichen Verzugszinssätze. Die Geltendmachung eines nachweisbaren weiteren Verzugsschadens bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften möglich.
Bei fälligen und unbestrittenen Zahlungsrückständen kann die KI Beratung Rachau weitere noch nicht erbrachte Leistungen nach den gesetzlichen Voraussetzungen zurückhalten. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach der jeweils geltenden gesetzlichen und im Angebot beziehungsweise in der Rechnung ausgewiesenen Situation.
Arbeitsergebnisse, Know-how und vertrauliche Informationen
Nutzungsrechte
Der Umfang der Nutzungsrechte an kundenspezifischen Arbeitsergebnissen richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung und dem Vertragszweck. Vorbestehendes oder allgemein einsetzbares Know-how, Methoden, Frameworks, Vorlagen, allgemeine Automatisierungslogiken und wiederverwendbare Komponenten verbleiben bei der KI Beratung Rachau, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Rechte Dritter an eingesetzten Systemen, Software oder Inhalten bleiben unberührt.
Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln nicht offenkundige geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Referenzen
Die öffentliche Verwendung von Kundenname, Logo, Kundenstimme oder einer identifizierbaren Projektbeschreibung als Referenz erfolgt nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung oder Zustimmung.
Verantwortung ohne pauschale Freizeichnung
Die KI Beratung Rachau haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenfalls unberührt bleibt eine gesetzlich zwingende Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit dieses anwendbar ist.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Kündigung, Widerruf und höhere Gewalt
Laufzeit und Kündigung
Laufzeiten und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Vertrag oder Leistungspaket. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Vertragsbeendigung werden bis dahin erbrachte und vergütungspflichtige Leistungen nach den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben abgerechnet.
Verbraucher und Widerruf
Soweit einem Verbraucher bei einem konkreten Vertrag gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, wird hierüber gesondert nach den gesetzlichen Vorgaben belehrt. Ein etwaiger Beginn der Leistung während einer Widerrufsfrist und die hiermit verbundenen Rechtsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den hierzu abgegebenen Erklärungen.
Höhere Gewalt und externe Störungen
Kann eine Leistung aufgrund eines unvorhersehbaren, außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs liegenden Ereignisses vorübergehend nicht oder nur wesentlich erschwert erbracht werden, verschieben sich betroffene Leistungsfristen angemessen. Die Parteien informieren sich über erhebliche Auswirkungen und stimmen das weitere Vorgehen ab. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Rechtlicher Rahmen der Zusammenarbeit
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorgaben verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung. Soweit die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, wird eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gesondert abgeschlossen.
Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
Gerichtsstand
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen der für den Sitz der KI Beratung Rachau zuständige Gerichtsstand vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
KI BERATUNG RACHAU
Nicolas Rachau – Ihr direkter Ansprechpartner für KI-Implementierung und Automatisierung in der Region Neckar/Alb.
Persönlich, praxisnah und mit klarem Blick auf die Anforderungen Ihres Unternehmens.